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22/5460 |
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Die Grundsteuer soll in Hamburg durch ein einfach zu administrierendes und nachvollziehbares Grundsteuergesetz modernisiert werden. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 16. März 2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Damit folgt der Senat auch einem breiten überparteilichen Bestreben der letzten Jahre in Hamburg, die Grundsteuer nicht auf Basis aktueller Bodenwerte zu erheben, wodurch hohe Belastungsverzerrungen für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer verhindert werden sollen. ….
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