Drucksache: 22/5476 |
Datum: |
Typ: |

Fällungen in Grünflächen sind künftig zu dokumentieren. Das hat die Bürgerschaft am 02.06.2021 beschlossen. Damit hat die rot-grüne Koalition endlich der Forderung der CDU-Bürgerschaftsfraktion entsprochen.
Dem Baumbestand sind jedoch auch die privaten Bäume und die Bäume auf Bundesflächen zuzuordnen. Beide werden nicht transparent und in Gänze dokumentiert. Baumfällungen auf Bundesflächen, die in Hamburg liegen, werden nicht ausgewertet (Drs. 22/3740) und nur einige Bezirke bilanzieren Fällungen auf Privatgrund.
Der Senat teilt mit der Drs. 22/4827 dazu mit, dass die Daten im Rahmen des Vollzugs der Baumschutzverordnung statistisch nicht oder nur teilweise sowie in unterschiedlicher Qualität und Quantität von den Bezirksämtern erhoben werden. Über die Anzahl gefällter und nachgepflanzter Bäume liegen insoweit keine einheitlichen und validen Zahlen vor. ….

Hier können Sie die Drucksache einsehen: