Drucksache: 22/14100 |
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Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Kunst ist frei, sie darf und soll provozieren, sie dient dem Austausch und der Auseinandersetzung. Aber auch die Freiheit der Kunst ist nicht grenzenlos. In Hamburg hat der Fall rund um die Gastprofessur zweier Mitglieder von Ruangrupa an der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) das Thema Antisemitismus in der Kunst und Lehre im vergangenen Jahr noch einmal in den Blickpunkt gerückt. Die Künstlergruppe Ruangrupa hatte bei der documenta judenfeindliche Ausstellungsstücke gezeigt, zudem wurde ihr eine Nähe zur Israel-Boykottbewegung BDS vorgeworfen. Anschließend lehrten zwei ihrer Mitglieder im Rahmen einer Gastprofessur an der HFBK in Hamburg. …