Drucksache: 22/4950 |
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Bei allen größeren Bauvorhaben ist die Eingriffsregelung aus dem Naturschutzgesetz zu beachten. Sie hilft, so zu planen, dass sich die Qualität von Natur und Landschaft nicht verschlechtert, damit auch späteren Generationen noch Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume bleiben. Die jeweiligen Naturressourcen als unsere Lebensgrundlagen können so zumindest an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Es gilt bei der Eingriffsregelung das Verursacherprinzip. Entweder muss also die Stadt oder der jeweilige Investor eine Naturausgleichsmaßnahme ergreifen, wenn in den Naturhaushalt eingegriffen wird.