Drucksache: 22/12070 |
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Immer wieder kommt es gerade in engen Straßenzügen zu Problemen, wenn Falschparker Rettungskräfte und insbesondere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr behindern. Wenn Menschen in eine lebensbedrohliche Lage kommen, ist jede Minute zur Hilfeleistung von entscheidender Bedeutung. Um schnell und effektiv Hilfe leisten zu können, ist unsere Feuerwehr auch darauf angewiesen, schnell den Einsatzort zu erreichen.
Nicht ohne Grund ist im Jahre 2021 bei der Novellierung Nummer 51b.3 der Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung bestätigt worden, sodass bei der Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz durch Falschparker ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig wird. Im Verordnungsentwurf
hieß es hierzu: „Die Behinderung eines Rettungsfahrzeuges während des Einsatzes kann mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben einhergehen, wenn den Helfern der Weg durch Falschparker versperrt wird. Die genannte Sanktionshöhe ist geeignet, eine abschreckende Wirkung zu erzeugen. In Anbetracht der objektiven Gefahr, die von dem Verstoß ausgeht, ist die Bestätigung des Regelsatzes auf 100 Euro verhältnismäßig.“

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