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Die konsequente Bekämpfung von Delikten im Bereich der Kinderpornografie ist unerlässlich und gewinnt in Anbetracht der deutlichen Zunahme an Fällen immer mehr an
Bedeutung: Allein 2019 stieg die Anzahl der Ermittlungsverfahren im Bereich Kinderpornografie in Hamburg um 65 Prozent an (https://www.zdf.de/dokumentation/37-
grad/37-auf-der-spur-der-taeter-102.html). In 2020 ist die Zahl der in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) Hamburg erfassten Straftaten wegen der Verbreitung verbotener pornografischer Inhalte um 63,8 Prozent gestiegen, in 2021 sogar um 182,7 Prozent. Bei diesen Straftaten handelt es sich primär um den Besitz, die Verbreitung, den
Erwerb oder die Herstellung kinderpornografischer Inhalte. Ein weiteres Problem ist,
dass das Datenmaterial an kinderpornografischen Bild-, Video- und Audiodateien
immer größer wird. Früher handelte es sich nur um einzelne Bilder; heute müssen
Ermittler nicht selten über 100.000 Bilder und Videos eines einzigen Täters sichten
und kategorisieren, die den Missbrauch an Kindern jeden Alters zeigen. Dies nimmt
häufig mehrere Stunden des Arbeitstages in Anspruch (vergleiche ebenda). Die Arbeit
ist für die betroffenen Ermittler enorm belastend. Eine Abgrenzung von der Arbeit im
Privaten ist fast unmöglich. Es besteht eine erhöhte Gefahr psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdkfordert-erschwerniszulage-k-fuer-stark-belastende-taetigkeiten-bei-der-hamburgerkriminalpolizei). Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert deshalb schon länger
eine Erschwerniszulage für Mitarbeiter, die im Bereich Kinderpornografie tätig sind
(ebenda).