Drucksache: 22/4535 |
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Im März 2018 hat Rot-Grün nach längerem Zögern endlich eine Befragung von Obdachlosen und Personen wohnungsloser Haushalte, die in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) leben, durchgeführt. Darin wurde dokumentiert, dass die Obdachlosen, da oft nicht deutscher Herkunft, zu einem großen Teil gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben, und jene, die einen Anspruch haben, nicht von allein den Sprung zurück in eine eigene Wohnung schaffen. Bei einem extrem knappen Wohnungsmarkt können sich die Vermieter aussuchen, wem sie ihre Wohnung vermieten. Ein Obdachloser zählt genau wie ein Wohnungsloser aus örU nicht zu den begehrten Mietern. Ende Februar 2021 lebten 5.230 Wohnungslose in örU. Insgesamt gab es Ende 2020 13.079 unversorgte vordringlich wohnungssuchende Haushalte (Drs. 22/3342). 8.651 davon mit Dringlichkeitsbestätigung und 4.428 mit Dringlichkeitsschein. Die Zahl der unversorgten Haushalte steigt seit Jahren. …