Drucksache: 22/5477 |
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In der Drs. 22/3904 werden von 78 Hamburger Kreisverkehren 46 als begrünt und 32 als nicht begrünt ausgewiesen. Ob eine Mittelinsel vollständig oder teilweise befestigt werden muss oder aber begrünt werden kann, ist demnach maßgeblich davon abhängig, ob eine Überfahrbarkeit notwendig ist. Bei Mini-Kreisverkehren zum Beispiel ist dies generell der Fall, weshalb hier die Mittelinseln immer befestigt sind und somit nicht begrünt werden können.
30 Kreisverkehre sind aufgrund der notwendigen Überfahrbarkeit nicht begrünt. Die Überfahrbarkeit ist erforderlich, da größere Fahrzeuge wie Busse und Lkws aufgrund ihrer Schleppkurven diese Kreisverkehre nicht passieren können, ohne dabei die Mittelinsel zu überfahren. Zwei weitere Kreisverkehre sind mit Denkmälern belegt. ….