Drucksache: 22/4085 |
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In der Stadt Hamburg wird für das erste Jahr ab Steuerpflichtigkeit für einen aus einem Hamburger Tierheim aufgenommenen Hund die Hälfte des Steuersatzes auf Antrag erlassen. Neue Herrchen und Frauchen zahlen für einen (nicht als gefährlich eingestuften) Hund im ersten Jahr also 48 statt 90 Euro Hundesteuer. Dazu eine Schutzgebühr an das Tierheim von 280 Euro (HTV-Tierheim Süderstraße) beziehungsweise 250 bis 350 Euro (Franziskus-Tierheim). Leider sind diese sinnvollen und nachvollziehbaren Schutzgebühren häufig höher als der Preis für das Erwerben eines Tieres auf dem freien Markt, insbesondere, wenn Tierliebhaber nicht auf eine bestimmte Hunderasse aus sind. Hier kann eine dauerhafte Hundesteuerbefreiung den Anreiz setzen, trotz der Schutzgebühr, eher einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen als einen von legal oder illegal agierenden Züchtern zu erwerben. …