Drucksache: 22/10525 |
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An den Adventswochenenden wurde im Hauptbahnhof ein temporäres Waffenverbot verhängt. Dies bedeutet, dass dort jeweils freitags von 15.00 Uhr bis sonnabends um 7.00 Uhr und sonnabends ab 15.00 Uhr bis sonntags um 7.00 Uhr das Mitführen gefährlicher Werkzeuge, Schreckschusswaffen, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art verboten ist; Ausnahmen gibt es lediglich für Mitarbeiter von Wach- oder Geldtransporten oder anderen Personen, die entsprechende Gegenstände aus beruflichen Gründen verwenden. Hintergrund des verhängten Waffenverbots an den Adventswochenenden ist der Umstand, dass die Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofs eine Zunahme der Kriminalität feststellte und beim Einschreiten immer wieder Messer sicherstellte. …

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