Drucksache: 22/12023 |
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Das Umweltbundesamt hat Privathaushalten kürzlich vorgeschlagen, digitale Zähler
zu verwenden, die mit mindestens monatlichen aussagekräftigen Verbrauchsinformationen verknüpft werden, um den Verbrauch von Strom und Gas verständlich und
rasch auszuwerten. So kann effektiv Energie gespart werden, Einsparungspotenziale
von 3 bis 10 Prozent des Verbrauches sind gemäß UBA möglich. Die Zähler können
auch früher und bei niedrigeren Verbräuchen eingeführt werden.
Der Senat teilt die Auffassung des Umweltbundesamtes, dass intelligente Messsysteme einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten können
und möglichst breit eingesetzt werden sollten (Drs. 22/10085). Im Bereich Strom muss
bei digitalen Zählern zwischen fernausgelesenen („intelligentes Messsystem“) und
nicht fernausgelesenen („moderne Messeinrichtung“) Zählern unterschieden werden.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, in welchen Verbrauchsfällen welcher
Zähler einzusetzen ist. Dabei ist der Einsatz der fernausgelesenen Zähler derzeit nicht
verpflichtend, jedoch von Vorteil, um einen möglichst effektiven Stromverbrauch zu
erreichen. Derzeit betreibt SNH rund 4.000 intelligente Messsysteme. Für 2023 sind
weitere 4.000 geplant. Von den rund 1,2 Millionen Stromzählern im Netzbereich sind
bereits rund 0,5 Millionen mit modernen Messeinrichtungen umgerüstet worden. …