Drucksache:
22/9158 |
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Den CDU-Antrag zum Aufstellen eines Hitzeaktionsplans (Drs. 22/8121) hat die Bürgerschaft ohne Begründung abgelehnt. Der Senat argumentiert in der darauffolgenden SKA-Antwort (Drs. 22/8953) im Subtext, dass er fünf Jahre Zeit hätte. Schließlich sei in der 93. Gesundheitsministerkonferenz im Oktober 2020 ein Fünfjahreszeitraum für das Aufstellen von Hitzeaktionsplänen beschlossen worden. …
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