Drucksache: 22/13436 |
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung auch den Hamburger Senat aufgefordert, die Besoldungsstruktur anzupassen. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, wurde festgelegt, dass die Besoldung so gestaltet sein sollte, dass Beamtinnen und Beamte, unter Berücksichtigung von Familienzuschlägen für Ehepartner und die ersten beiden Kinder, in der Lage sind, eine bis zu vierköpfige Familie angemessen zu unterstützen (siehe juris, Rn. 47, mit weiteren Nachweisen). …