Drucksache: 22/12212 |
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Am 5. Juni 2023 ist am Elbstrand von Övelgönne ein Mann beim Schwimmen beziehungsweise Baden in der Elbe offenbar ertrunken. Augenzeugen beobachteten, wie ein Mann plötzlich unterging und nicht wieder auftauchte. Wie die Medien berichten (unter anderem NDR) wurde die Suche nach dem vermissten Mann am späten Abend ohne Erfolg eingestellt. Erst fünf Tage später wurde die Leiche zufällig entdeckt und konnte geborgen werden.
Immer wieder unterschätzen Menschen die Kraft der Strömung in Fließgewässern. Dies gilt insbesondere für die vertiefte Elbe als Wasserstraße mit viel Schiffsverkehr. Die Feuerwehr Hamburg warnt regelmäßig beispielsweise in ihren sozialen Kanälen ausdrücklich vor dem Schwimmen und Baden in der
Elbe, führt Übungen durch und informiert die Bevölkerung.
Nach § 9 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) fällt das Baden in den zulässigen Gemeingebrauch von Oberflächengewässern. Der Senat könnte jedoch über die Ermächtigung in § 11 HWaG eine Rechtsverordnung erlassen, um den Gemeingebrauch einzuschränken, um Gefahren für die Allgemeinheit
oder Einzelne zu verhüten.