Drucksache: 22/4773 |
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Bislang können Hilfesuchende grundsätzlich einen Notruf nur über die Nummern 110 und 112 absetzen. Dies stellt insbesondere Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit in Notsituation vor besondere Herausforderungen, für die auch die Möglichkeit besteht, den Notruf auch per Fax, SMS-to-Fax und den Gebärdendolmetscherdienst Tess Relay zu erreichen.
Das ist im Zeitalter der Digitalisierung nicht ausreichend. Aus diesem Grund ist die auf EU-Vorgaben basierende Einrichtung einer Notruf-App, die nach Angaben des Senats in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/3970, nun bundeseinheitlich am 29. Juli 2021 an den Start gehen soll, eine sinnvolle Maßnahme. Ab dann wird es eine App für mobile Endgeräte geben, die es dem Bürger ermöglicht, direkt einen Notruf abzusetzen, ohne einen herkömmlichen Sprachanruf zu tätigen. …