Drucksache: 22/6652 |
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Immer wieder werden bei Fahrzeugkontrollen Fahrzeugführer festgestellt, die über keine oder eine nicht mehr gültige Fahrerlaubnis verfügen. Dies resultiert teilweise aus Unwissen, dass ein außerhalb der Europäischen Union im Ausland erworbener Führerschein nach einer gewissen Zeit umgewandelt werden muss, oder aus Absicht, weil der Entzug oder Erwerb der Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird.
Ein Beispiel ist der Fall eines Mannes in Hamburg-Altona am 3. November 2021, der laut Presse einen Roller gestohlen hatte, vor einer Kontrolle in eine Tiefgarage geflohen war – ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen.

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