Drucksache: 22/14903 |
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Wie die Feuerwehr Hamburg am 27. März 2024 per Pressemitteilung bekannt gab, führten überparkte Hydranten zu einer Verzögerung bei der Wasserversorgung für den Löscheinsatz bei einem ausgedehnten Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg-Winterhude.
Immer wieder behindern fasch parkende Fahrzeuge und sperrige Gegenstände den Zugang zu Hydranten, die im Notfall dringend für Löscheinsätze benötigt werden. Daneben werden auch Feuerwehrzufahrten zugeparkt, die für den Zugang zu Häusern erforderlich sind.
Während es relativ bekannt und gut ausgeschildert ist, dass vor Feuerwehrzufahrten ein absolutes Halteverbot besteht, das bei Verstößen nach § 12 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld von 55 Euro und im Einsatzfall sogar mit 100 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet wird, bestehen beim Parken vor oder über (Unterflur-)Hydranten mehr Unsicherheiten unter Autofahrerinnen und -fahrern.
Dabei ist das Parken auf Unterflurhydranten, Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ebenfalls nach § 12 Absatz 3 Nummer 4 der StVO unzulässig.