Drucksache: 22/15144 |
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Ob „Cap San Diego“ oder „Peking“ – die Traditionsschiffe sind Wahrzeichen der Stadt Hamburg. Für viele Hamburgerinnen und Hamburger sind sie das Herz unserer Stadt, für zahlreiche Touristen ist ihre Besichtigung fester Bestandteil ihres Hamburg Besuchs. Fraglich ist, wie viele Traditionssegler in den nächsten Jahren noch gesegelt werden können, um zum Beispiel auch an der Einlaufparade zum Hafengeburtstag teilzunehmen. Die Sicherheitsanforderungen an die Schiffe werden immer weiter verschärft. Von neu geforderten Umrüstungen – zum Beispiel zur Stärkung der Leckstabilität – bis zur Anforderung bestimmter Fort- und Ausbildungskurse, die eigentlich für die Berufsschifffahrt gelten – den Eignern und den Crews der Traditionssegler wird das Fahren der Schiffe immer weiter erschwert. Alle fünf Jahre prüft die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr erneut die Ausstellung von Sicherheitszeugnissen und Schiffsbesatzungszeugnissen. Neben der Erst- und Erneuerungsbesichtigung ist eine Zwischenbesichtigung zwischen dem zweiten und dritten Jahr der Zeugnislaufzeit erforderlich. Erfüllt ein Traditionssegler die hohen Sicherheitsanforderungen nicht mehr, darf es von seinem Eigner zwar noch gefahren werden, aber nur noch eine sehr begrenzte Anzahl an Gäste an Bord nehmen. Gästefahrten sind für viele Betreiber allerdings eine wichtige Einnahmequelle für den Erhalt ihrer Traditionsschiffe. Bleiben sie aus, können sie nicht erhalten werden. …..