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Jeder an einer Schule Beschäftigte sollte in der Lage sein, selbstbewusst, schnell und fachlich richtig Erste Hilfe zu leisten. Die Stadt Hamburg steht in der Verantwortung für die Schüler und Schülerinnen und muss diese wahrnehmen.
Hier lohnt ein Blick auf unsere schleswig-holsteinischen Nachbarn, die eine Vorbildwirkung haben: Mit dem Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 15. April 2020 müssen „alle Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land oder Schulträger stehen, Erste Hilfe leisten können“ und „entsprechende Kenntnisse in angemessenen Zeitabständen“ auffrischen. Schleswig-Holstein arbeitet, so wie Hamburg, mit der Unfallkasse Nord zusammen. …