Drucksache:
22/13465 |
Datum:
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Urheber:
In den letzten Jahren ist in Hamburg die Anzahl illegaler Graffitis rapide angestiegen.
Diese Graffitis sind nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern stellen auch Sachbeschädigungen dar, die nach § 303 des Strafgesetzbuches strafbar sind.
Trotz der wachsenden Problematik hat es der rot-grüne Senat versäumt, das Graffiti-Problem effektiv anzugehen. Graffitis werden lediglich anlassbezogen und im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel entfernt. Politisch extremistische und diffamierende Graffitis werden zwar regelmäßig beseitigt (Drs. 22/13173), aber insgesamt ist das Vorgehen unzureichend. …
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