Drucksache: 22/11026 |
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Gemäß der Drs. 22/10013 stehen derzeit für bezahlpflichtige Online-Dienste technisch die Zahlarten Kreditkarte, Giropay und Lastschrift zur Verfügung. Die Hamburger Ämter, Behörden und Landesbetriebe entscheiden jeweils aus fachlichen Gesichtspunkten selbst, welche Zahlart sie für welchen Bereich verwenden.
Die verfügbaren Zahlarten werden den Ämtern, Behörden und Landesbetrieben grundsätzlich zentral zur Verfügung gestellt. Der konkrete Roll-out der Zahlarten ist jedoch abhängig von fachlichen Aspekten der Verwaltungsleistung und von betrieblichen Restriktionen (Drs. 22/10489). …