Drucksache: 22/3532 |
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Mit Drs. 22/2555 teilt der Senat mit, dass Bäume auf privatem Grund zum Hamburger Baumbestand gehören und das Ziel bestehe, den Baumbestand konstant zu halten.
Bei den Fällungen auf Privatgrund hat der Senat bisher kein Interesse an Transparenz gezeigt und teilt nicht mit, wie viele Bäume, für die eine Ausgleichszahlung erfolgte, nachgepflanzt worden sind. Mit Drs. 22/2212 teilt der Senat lediglich mit, dass die Ersatzzahlungen der Privaten in der Regel für Baumersatzpflanzungen an Straßen, in
Grünanlagen und zur Aufwertung von Biotopflächen verwendet werden. Sofern kein Platz für Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum vorhanden ist, werden Ersatzzahlungen bedarfsgerecht und zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen verwendet, durch die Werte oder Funktionen des Naturhaushaltes oder des Orts- und Landschaftsbildes hergestellt oder in ihrem Bestand gesichert werden. ….