Drucksache: 22/5331 |
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Um den durch den Klimawandel induzierten steigenden Temperaturen und somit auch potenziell steigenden Gesundheitsgefahren zu begegnen, muss die Stadt Hamburg für mehr Gebäudebegrünung sorgen. Die Vorteile der Umgebungsabkühlung, der Nahrungsquelle für Insekten, Luftreinigung und der Retention, sind dem Senat bekannt. Dennoch weisen nur 42 von 1.018 städtischen Immobilien eine (Teil-)Dachbegrünung auf. Das ist zu wenig. Besonders, wenn die Stadt Hamburg durch ihre Vorbildwirkung Unternehmen und Hausbesitzer zur eigenen Umsetzung von Gründächern zu bewegen versucht. Viele der in der Drs. 22/3908 dargelegten Verhinderungsgründe für die Begrünung von Dächern städtischen Eigentums sind wenig überzeugend – beispielsweise die Gefahr von Vandalismus. Offensichtlich erfolgt keine wirkliche Überprüfung.