Drucksache: 22/10713 |
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Wie unter anderem die „Welt“ berichtet, wird seit Jahresbeginn eine Gebühr für Ingewahrsamnahmen verlangt. Nach dem Bericht würde beispielsweise für die An- und Abfahrt, die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die Unterbringung in einer Zelle Kosten in Rechnung gestellt werden. Bisher habe man nur Schadenersatz dafür verlangt, wenn Zellen oder Fahrzeuge demoliert oder verdreckt worden seien. Ausgenommen seien Obdachlose. Laut „Hamburger Abendblatt“ hofft man auf Mehreinnahmen in Höhe von 1 Million Euro.

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