Drucksache:
22/5764 |
Datum:
|
Urheber:
Mit der Drs. 22/5505 teilt der Senat mit, dass alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, einschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), verpflichtet sind, für ihre bebauten Grundstücke unaufgefordert Dichtheitsnachweise der Grundstücksentwässerungsanlagen erstellen zu lassen.
Vielen Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern war offensichtlich gar nicht klar, dass die Frist zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist. Daher hatte die CDU-Fraktion beim Senat nachgefragt, ob die Maßnahme ausreichend kommuniziert wurde. ….
Hier können Sie die Drucksache einsehen: