Drucksache: 22/14434 |
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Hamburgs Polizeibeamte riskieren tagtäglich Leib und Leben für unsere Sicherheit. Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten haben in den letzten Jahren bedauerlicherweise massiv zugenommen, sodass die Beamten vermehrt in gefährliche Situationen geraten, in denen ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet sind. In dieser Situation benötigen die Beamten im Rahmen der Anwendung von unmittelbarem Zwang ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel zur Abwehr des
Angriffs. Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) eignen sich ideal als solches Mittel und können die Lücke zwischen dem Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstock und dem Gebrauch der Schusswaffe schließen. Gerade Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder sich in einem extremen psychischen Ausnahmezustand befinden, reagieren zumeist nicht auf deeskalierende Ansprachen der Polizei und zeigen sich weitestgehend unempfindlich gegen den Einsatz von Schlagstock oder Pfefferspray. Der Einsatz eines Tasers verhindert hier einen ansonsten notwendigen Einsatz der Schusswaffe, da bei einem erfolgreichen Einsatz durch Strom Muskellähmungen ausgelöst werden, die zur Aktionsunfähigkeit bei aggressiven Angreifern führt, ohne ein hohes Verletzungs- oder gar Todesrisiko in sich zu bergen. …