Drucksache: 22/5475 |
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Die unter Naturschutz stehende Fläche hat sich hamburgweit auf derzeit 9,71 Prozent erhöht. Mit der Erweiterung der Naturschutzgebiete Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung soll die Fläche auf 10 Prozent anwachsen.
„Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“ (Bundesnaturschutzgesetz in § 2 Absatz 2)
Eine besondere Berücksichtigung kann nur erfolgen, wenn alle staatlichen Grundstücke in Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen im Grundvermögen einer Behörde liegen. Ansonsten kann grundsätzlich keine einheitliche Bewirtschaftung erfolgen. ….