Drucksache: 22/2808 |
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Die angestrebte Erhöhung der Rahmenzuweisung „Gewässer“ wurde von
den Bezirksämtern im Wesentlichen mit den Faktoren Anlagenzuwachs und Preiserhöhungen, wie zum Beispiel Stromkosten und Entsorgungskosten, vermehrten Schäden durch Starkregen- und Sturmereignisse, dem Erlensterben oder auch der stärkeren Nutzung von Betriebswegen begründet. Es ist fraglich, ob und inwieweit die Zuwächse und die gestiegenen Kosten eine Erhöhung der Rahmenzuweisungen „Gewässer“ erfordern.

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