Drucksache: 22/13646 |
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Mit einstimmigem Beschluss der Drs. 21/19335 durch die Hamburgische Bürgerschaft
am 18. Dezember 2019 wurde der Senat ersucht, „zeitnah das Amt einer beziehungsweise eines Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus einzurichten. Diese beziehungsweise dieser soll unter anderem als ständige Ansprechpartnerin beziehungsweise ständiger Ansprechpartner für die Belange der Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg fungieren und Hamburg in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz
jüdischen Lebens vertreten. Darüber hinaus soll sie beziehungsweise er die Koordinierung des Runden Tisches übernehmen und in die Fortentwicklung und Umsetzung der Landesstrategie zur Prävention von Antisemitismus, die Bildungsarbeit und die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen eingebunden werden“.
Der Senat berichtete mit der Drs. 22/3959 über die Einrichtung des Amtes eines ehrenamtlichen Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus (Antisemitismusbeauftragter) gemäß Drs. 21/19676 und dessen Bestellung. Er ist als Stabstelle an die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke angebunden und wurde mit folgenden Aufgaben betraut: „Koordinierung und Bearbeitung von Anliegen aus der Zivilgesellschaft, Vertretung der Interessen von Betroffenen von Antisemitismus, Vorsitz des Runden Tisches gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens, Vertretung Hamburgs in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens, Mitwirkung an der Erarbeitung der Landesstrategie „Antisemitismus – erkennen und begegnen“, inkl. Möglichkeit zur Stellungnahme zum Berichtsentwurf über die Umsetzung der Strategie alle sechs Monate, Vernetzung und Sensibilisierung, Aktivitäten zur Steigerung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens“. …