Drucksache: 22/7320 |
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Die drei Häuser in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt wurden im Jahr 2015 vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zu Kosten in Höhe von 1.860.622 Euro als Erstversorgungseinrichtung für 48 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge errichtet. Das städtische Grundstück wurde dem LEB im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung vom Bezirk Wandsbek unentgeltlich, bis maximal zum 01.04.2035, überlassen.
Zum 30. Juni 2019 wurde die Einrichtung außer Betrieb gesetzt. Es folgte eine umfangreiche Renovierung mit Kosten in Höhe von 34.367 Euro und eine Neuausstattung der Gebäude mit Kosten in Höhe von 48.878,81 Euro.
Dem LEB entstanden im Zeitraum Juli bis November 2019 Leerstandskosten in Höhe von 45.261,20 Euro.
Zum 02.12.2019 wurde zwischen dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung ein Überlassungsvertrag mit der Firma ausblick hamburg gGmbH geschlossen, mit dem Ziel, dass ab Ende März 2020 Auszubildende mit Fluchthintergrund die insgesamt 34 zur Verfügung stehenden Wohnplätze in den Häusern
bewohnen.
Der Einzug der Auszubildenden verzögerte sich bis zum Juli 2020, da die Auftragserteilung und die Durchführung der Instandsetzungs-, Ausstattungs- und Möblierungsarbeiten mehr Zeit benötigte als geplant.
Die Sozialbehörde bewilligte der Firma ausblick hamburg gGmbH für den Zeitraum Dezember 2019 bis einschließlich Juni 2020 Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 79.405,11 Euro.
Zum 01.08.2020 hatten insgesamt neun Auszubildende die Häuser bewohnt.
Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat in seiner Sitzung am 03.11.21 einstimmig beschlossen, dass das Vorhaben unterstützt wird, das Grundstück Stargarder Straße 62 und die dortigen Gebäude erneut für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter zu nutzen.