Drucksache: 22/9704 |
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„Die Freie und Hansestadt Hamburg und die islamischen Religionsgemeinschaften
bekennen sich zu den gemeinsamen Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranzgegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens. Sie sind sich einig in der Ächtung von Gewalt und Diskriminierung auf Grund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben oder religiöser oder politischer Anschauungen und werden gemeinsam dagegen eintreten.“
Diese verheißungsvollen Worte stehen in Artikel 2 des Vertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren aus dem Jahr 2012 (Drs. 20/5830). Mit diesem Vertrag regelt Hamburg seine Beziehung zu den muslimischen Glaubensgemeinschaften, etwa auf den Feldern des schulischen Religionsunterrichts, der universitären Ausbildung oder hinsichtlich der
Unterstützung beim Erwerb von Sendezeiten bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. …