Drucksache: 22/6651 |
Datum: |

Bis zum Jahre 2033 müssen nach geltendem Recht alle alten Führerscheine in neue befristete EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt jahrgangsweise und betrifft aktuell die Geburtenjahre 1953 bis 1958, die bis zum 19. Januar 2022 den Umtausch vornehmen müssen. Dies stellt die Führerscheinstellen wie den Landesbetrieb Verkehr und die Kundenzentren vor eine große logistische Herausforderung, weil zahlreiche Menschen den Umtausch bis zum Schluss aufgeschoben haben oder hiervon nichts wussten.
Bei einigen Standorten des LBV sind hierfür Termine erst wieder im Januar 2022 zu erhalten.

Hier können Sie die Drucksache einsehen: