Der Senat verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, die Voraussetzungen für
die Fahrradmobilität von Schülerinnen und Schülern deutlich zu verbessern.
In der Drs. 22/1821 heißt es diesbezüglich: „Hierzu ist in den nächsten Jahren unter anderem vorgesehen, die bezirklichen Radverkehrsnetze so weiterzuentwickeln, dass insbesondere alle weiterführenden Schulen als wichtige Quell- und Zielorte angeschlossen sind. Unter Einbeziehung der Schulen sollen lokale Handlungsschwerpunkte identifiziert und Schulradwegpläne erarbeitet werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Radverkehr in Hamburg noch inklusiver zu gestalten. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird als neue Partnerin in das fortzuschreibende Bündnis für den Rad- und Fußverkehr aufgenommen.“ …
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22/2692 |
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