Drucksache: 22/6484 |
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Tempo-30-Zonen sind Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die auf Grundlage des § 45 Absatz 1c der StVO von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit den jeweiligen Gemeinden eingerichtet werden, um den standortbezogenen Verkehr zu beruhigen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und ein hinreichendes Schutzniveau zu gewährleisten.
Auch vor Schulen, Kitas und Altenheimen in Rahlstedt sind sie deshalb zum Wohle unserer Liebsten unabdingbar.