Der für Umwelt verantwortliche Senator hat in der Bürgerschaft ausgeführt, dass er, angesichts der Hitzewelle im letzten Jahr mit einem entsprechend hohen Wasserverbrauch, die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, sich beim Bewässern der Gärten und Befüllen von Pools zurückzuhalten. Hätte die Hitzewelle länger angehalten, hätten er und seine Behörde es nicht bei Appellen belassen können, sondern Anordnungen treffen müssen (Drs. 22/5130). Eine Maßnahme wäre ein Rasensprengverbot. Fraglich ist, wie derlei Verbote kontrolliert werden können. Mangels eines bezirklichen Ordnungsdienstes wäre die bereits mit Aufgaben überfrachtete Polizei für solche Kontrollen zuständig. Es muss daher das Ziel des Senats sein, andere Einsparungspotenziale zu erarbeiten. ….
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22/6609 |
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