Widmung von Wegeflächen im Bezirk Wandsbek – Rahlstedter Straße

Nach § 6 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83) mit Änderungen werden die im Bezirk Wandsbek, Gemarkungen Alt-Rahlstedt und Neu-Rahlstedt, Ortsteil 526, gelegenen Wegeflächen Rahlstedter Straße (Flurstücke 6937 (13.227 m²), 6631 (11.494 m²), 5326 (4 m²), 6632 (17.041 m²), 5539 (268 m²), 5763 (5 m²) und 2356 teilweise), von Tonndorfer Weg bis Stapelfelder Straße verlaufend, mit sofortiger Wirkung dem allgemeinen Verkehr gewidmet.
Die Verfügung der Widmung nach § 6 HWG vom 26. April 2006 wird aufgehoben.
Die urschriftliche Verfügung mit Lageplänen kann beim Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Postfach 70 21 41, 22021 Hamburg, Widerspruch eingelegt werden

Zum Thema „Widmung von Wegeflächen im Bezirk Wandsbek – Rahlstedter Straße“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.

Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3656)