Unter den Voraussetzungen der §§ 70 bis 79 des Hamburgischen Beamtengesetzes kann ein Beamter ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, sodass sich auch Polizistinnen und…
Unter den Voraussetzungen der §§ 70 bis 79 des Hamburgischen Beamtengesetzes kann ein Beamter ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, sodass sich auch Polizistinnen und…