Um die Unfallanzahl bei Einsatzfahrzeugen zu verringern, sollte noch mehr in Fahrsicherheitstrainings und Unterstützungssysteme investiert werden.
Zur Rettung von Menschen, zur Abwehr von Gefahren und zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben dürfen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatzort eilen (§ 35 StVO). Bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte kommt es jedoch gelegentlich auch zu Unfällen, so zum Beispiel am 13. Februar 2021 im Stadtteil Barmbek-Süd an der Kreuzung Hamburger Straße / Adolph-Schönfelder-Straße bei einer Fahrzeugkollision, bei der sich u.a. ein Streifenwagen der Polizei Hamburg überschlagen hat.
Zum Thema „Unfälle von Einsatzfahrzeugen“ hat Eckard Graage eine Anfrage gestellt.
Durch Anklicken gelangen Sie zur Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/3366)
Dazu erklärt Eckard Graage, Mitglied im Innenausschuss der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion:
"Nach wie vor kommt es in Hamburg immer wieder zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen, die von ihren Sonderrechten Gebrauch machen. Derartige Vorfälle werden sich nie ganz vermeiden lassen. Damit dies in Zukunft weniger häufig passiert, sollte seitens der zuständigen Behörden und Hilfsdienste noch mehr in Fahrsicherheitstrainings und Unterstützungssystem investiert werden.“